Dienstag, 26. Juni 2007

Studie "Datenschutz und Geoinformationen" veröffentlicht

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD) ein Gutachten zum Thema "Datenschutz und Geoinformationen" erarbeitet und am 14. Juni 2007 im Rahmen der Sitzung der "Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission)" in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert.

Eines der Themen mit denen sich die GIW-Kommission derzeit beschäftigt ist die Klärung der Verwendbarkeit von Geoinformationen bezogen auf die unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen.

Ziel der Untersuchung war es, die rechtlichen Voraussetzungen zu klären, unter denen Geodaten der Privatwirtschaft von behördlicher Seite zur Verfügung gestellt werden können. Punktgenaue Informationen über Bodenschätze, Bodenbeschaffenheit, Verkehrsinfrastuktur, klimatische Bedingungen, Überschwemmungs-, Erdrutsch- oder Erdbebenrisiken bis hin zu Umweltbelastung und Nutzungen des Luftraums haben einen hohen praktischen Wert für viele Branchen der Wirtschaft. Einer Preisgabe dieser Daten durch öffentliche Stellen können aber persönlichkeitsrechtlich wie auch ökonomisch begründete Datenschutzbelange der Eigentümer entgegenstehen. Dies gilt erst recht, wenn ortsbezogene Daten zu dort wohnenden Personen bereit gestellt werden, etwa sozio-demografische Angaben über Einkommen, Familienverhältnisse, Kreditwürdigkeit oder Wahlverhalten. Interessiert sind an diesen Daten so unterschiedliche Bereiche wie Versicherungen, Verkehrswirtschaft, Energie- und Rohstoffindustrie, aber nicht zuletzt auch die Werbebranche.

Das ULD kommt zu dem Ergebnis, dass über spezifische Gesetze, über das Umweltinformationsrecht und die Informationsfreiheitsgesetze schon heute ein weit gehender Zugang zu Informationen geschaffen werden kann. Gleichwohl bedarf es wegen der Vielzahl der spezifischen Regelungen und des Flickenteppichs von Normen auf Bundes- und auf Landesebene einer weitergehenden Klärung der rechtlichen Grundlagen.

Mittwoch, 13. Juni 2007

Inspire Fahrplan

Mit dem Inkraftreten der Inspire Richtlinie am 15. Mai 2007 ist dieses Datum der zeitliche Ausgangspunkt für

- die Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht bei Bund und Ländern,
- die Bereitstellung von Meta- und Geodaten und
- die Veröffentlichung der technischen Durchführungsbestimmungen.

Die ersten beiden Punkte berühren nationale Pflichten, während letzterer in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission liegt.

Für Deutschland ist zunächst die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung von Bund und Ländern wichtig. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat hierzu am 11.05.2007 ein erstes Gespräch mit Vertretern des Bundes (BMI), der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Eine abgestimmte Vorgehensweise von Bund und Ländern bei der Gesetzgebung ab wird angestrebt. Frist für die rechtliche Umsetzung der Richtlinie ist der 15.05.2009

Die Bereitstellung von Webdiensten, Metadaten und Geodaten vollzieht sich gemäß der in der INSPIRE-Richtlinie enthaltenen Annexe I–III und zusammengefasst imInspire-Fahrplan dargestellt.

Erste Dienste bezogen auf die Metadaten der Annexe I und II müssen im Mai 2010 bereitgestellt werden. Insgesamt streckt sich der Fahrplan mit weiteren Bereitstellungsdiensten bis in das Jahr 2019, in dem bestehende Datensätze bezogen auf die Daten der Annex-Themen II und III u.a. über Visualisierungs- und Uploaddienste zur Verfügung stehen müssen.

Der gesamte INSPIRE-Fahrplan ist davon abhängig, dass die technischen Durchführungsbestimmungen rechtzeitig vorgelegt werden. Derzeit arbeiten 5 international besetze Expertenteams an den Dokumenten. Der Prozess sieht vor, die Dokumente im Rahmen eines "Kommitologieverfahrens" zu verabschieden. Dies bedeutet, dass die Dokumente in einem INSPIRE-Team, bestehend aus Vertretern der EU-Verwaltung und der EU-Mitgliedsländer, beschlossen werden. Danach sind die Durchführungsbestimmungen Teil der Rahmenrichtlinie und haben verbindliche Gesetzeskraft.

Dienstag, 12. Juni 2007

AG ISO-Übersetzung

Die Gruppe "AG ISO-Übersetzung" ist eine Unterarbeitsgruppe des bundesweiten AK Metadaten innerhalb der GDI.DE, die sich mit der Übersetzung der Elementnamen und Definitionen der Norm ISO 19115 ins Deutsche beschäftigt. An der Arbeitsgruppe sind Teilnehmerinnnen und Teilnehmer aus Deutschland und der Schweiz beteiligt.

Der aktuelle Arbeitsstand mit dem Übersetzungsstand vom 11.5.2007 kann hier eingesehen werden.