Das Europäische Parlament hat am 13.02.2007 in dritter Lesung die INSPIRE-Richtlinie (RL) angenommen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU rechtskräftig. Unter Verweis auf die Art. 5 Abs 4 i.V.m. Art. 6 lit. a und b sowie auf Art. 9 lit a. und b. i.V.m. Art. 7 Abs. 3 S. 1 der INSPIRE-Richtlinie sind nachfolgende Fristen für Bund, Länder und Kommunen zu berücksichtigen:
- Erzeugung von Metadaten für Geodatensätze nach Annex I und II der INSPIRE-RL bis spätestens zum Jahr 2010,
- Erzeugung von Metadaten für Geodatensätze nach Annex III der INSPIRE-RL bis spätestens zum Jahr 2013,
- Bereitstellung neu gesammelter und weitgehend umstrukturierter Geodatensätzen nach Annex I der INSPIRE-RL und entsprechender Geodatendienste bis spätestens zum Jahr 2011,
- Bereitstellung neu gesammelter und weitgehend umstrukturierter Geodatensätzen nach Annex II und III der INSPIRE-RL und entsprechender Geodatendienste bis spätestens zum Jahr 2014.
- Bereitstellung anderer Geodatensätze nach Annex I der INSPIRE-RL und entsprechender Geodatendienste, die noch in Verwendung stehen, bis spätestens zum Jahr 2016,
- Bereitstellung anderer Geodatensätze nach Annex II und III der INSPIRE-RL und entsprechender Geodatendienste, die noch in Verwendung stehen, bis spätestens zum Jahr 2019.