Mittwoch, 25. April 2007

Inspire Richtlinie veröffentlicht

Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)
ist am 25.04.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union, L108, (ISSN 1725-2539) veröffentlicht worden. Sie wird somit in 20 Tagen, am 15.05.2007, rechtswirksam.

Donnerstag, 19. April 2007

INSPIRE NEWS

Neuigkeiten zur Inspire Richtlinie werden vom Joint Research Center in ISPRA auf dieser Website veröffentlicht.

Donnerstag, 12. April 2007

Fristen zur Umsetzung der Inspire Richtlinie

Das Europäische Parlament hat am 13.02.2007 in dritter Lesung die INSPIRE-Richtlinie (RL) angenommen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU rechtskräftig. Unter Verweis auf die Art. 5 Abs 4 i.V.m. Art. 6 lit. a und b sowie auf Art. 9 lit a. und b. i.V.m. Art. 7 Abs. 3 S. 1 der INSPIRE-Richtlinie sind nachfolgende Fristen für Bund, Länder und Kommunen zu berücksichtigen:

- Erzeugung von Metadaten für Geodatensätze nach Annex I und II der INSPIRE-RL bis spätestens zum Jahr 2010,
- Erzeugung von Metadaten für Geodatensätze nach Annex III der INSPIRE-RL bis spätestens zum Jahr 2013,
- Bereitstellung neu gesammelter und weitgehend umstrukturierter Geodatensätzen nach Annex I der INSPIRE-RL und entsprechender Geodatendienste bis spätestens zum Jahr 2011,
- Bereitstellung neu gesammelter und weitgehend umstrukturierter Geodatensätzen nach Annex II und III der INSPIRE-RL und entsprechender Geodatendienste bis spätestens zum Jahr 2014.
- Bereitstellung anderer Geodatensätze nach Annex I der INSPIRE-RL und entsprechender Geodatendienste, die noch in Verwendung stehen, bis spätestens zum Jahr 2016,
- Bereitstellung anderer Geodatensätze nach Annex II und III der INSPIRE-RL und entsprechender Geodatendienste, die noch in Verwendung stehen, bis spätestens zum Jahr 2019.

Mittwoch, 11. April 2007

Europäisches Parlament und EU-Kommission unterzeichnen INSPIRE Richtlinie

In Straßburg haben am 14. März die Präsidenten des Rats, des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission die Richtlinie zum Aufbau einer Geodateninfrastrukturin der Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) unterzeichnet. Damit ist die rechtliche Voraussetzung geschaffen, Geodaten künftig einfach und unter einheitlichen Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Wissenschaft, Bürger und die Verwaltung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union verfügbar zu machen.
Der Zeitrahmen der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab 2009 müssen das Geo-Portal und die Netzdienste bereitgestellt werden, ab 2010 werden die ersten EU-weit harmonisierten Metadaten und ab 2011 die ersten interoperablen Geodaten vorliegen.