Schweizer Nationalrat verabschiedet Geoinformationsgesetz
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat das Geoinformationsgesetz einstimmig angenommen.
In der Wintersession 2007 des Nationalrats müssen noch kleine Differenzen bereinigt werden. Damit wird das Gesetz voraussichtlich ab dem 1. Juli 2008 in Kraft treten. Gleichzeitig werden auch mehrere Verordnungen zum Geoinformationsgesetz in Kraft treten. Die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wird zurzeit erarbeitet und dürfte ab 2009 in Kraft treten.
Die Nationale Geodaten-Infrastruktur der Schweiz wird zurzeit im Rahmen des Programms e-geo.ch von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten aufgebaut. Dank der Vernetzung und einfachen Zugriffsmöglichkeiten sollen Geoinformationen vermehrt genutzt werden und ihren volkwirtschaftlichen Nutzen entfalten. In der EU läuft das Projekt INSPIRE, an dem auch die Schweiz beteiligt ist. Die EU die Richtlinie mit dem Titel “INSPIRE - Infrastructure for Spatial Information in Europe” ist die juristische Grundlage zum Aufbau einer Europäischen Geodateninfrastruktur und gibt Vorgaben für die nationalen Geodateninfrastrukturen der EU-Länder. Sie wird auch für die Schweiz nicht ohne Konsequenzen bleiben, auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Mit der Richtlinie ergeben sich aber auch zahlreiche Möglichkeiten für Schweizer Experten, Ingenieurbüros, Dienstleister, Daten- und Systemanbieter, ihre Produkte und ihr Know-how auf dem europäischen Markt zu platzieren.
Das neue Geoinformationsgesetz soll sicherstellen, dass geographische Informationen über das Gebiet der Schweiz für eine breite Nutzung und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen. Auf nationaler Ebene sollen verbindliche bundesrechtliche Standards für die Erfassung, Modellierung und den Austausch von Geodaten festgelegt werden. Das neue Gesetz hat zum Ziel, die Wertschöpfung aus Geodaten zu verbessern.
Weitere Informationen unter: e-geo.ch
In der Wintersession 2007 des Nationalrats müssen noch kleine Differenzen bereinigt werden. Damit wird das Gesetz voraussichtlich ab dem 1. Juli 2008 in Kraft treten. Gleichzeitig werden auch mehrere Verordnungen zum Geoinformationsgesetz in Kraft treten. Die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wird zurzeit erarbeitet und dürfte ab 2009 in Kraft treten.
Die Nationale Geodaten-Infrastruktur der Schweiz wird zurzeit im Rahmen des Programms e-geo.ch von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten aufgebaut. Dank der Vernetzung und einfachen Zugriffsmöglichkeiten sollen Geoinformationen vermehrt genutzt werden und ihren volkwirtschaftlichen Nutzen entfalten. In der EU läuft das Projekt INSPIRE, an dem auch die Schweiz beteiligt ist. Die EU die Richtlinie mit dem Titel “INSPIRE - Infrastructure for Spatial Information in Europe” ist die juristische Grundlage zum Aufbau einer Europäischen Geodateninfrastruktur und gibt Vorgaben für die nationalen Geodateninfrastrukturen der EU-Länder. Sie wird auch für die Schweiz nicht ohne Konsequenzen bleiben, auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Mit der Richtlinie ergeben sich aber auch zahlreiche Möglichkeiten für Schweizer Experten, Ingenieurbüros, Dienstleister, Daten- und Systemanbieter, ihre Produkte und ihr Know-how auf dem europäischen Markt zu platzieren.
Das neue Geoinformationsgesetz soll sicherstellen, dass geographische Informationen über das Gebiet der Schweiz für eine breite Nutzung und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen. Auf nationaler Ebene sollen verbindliche bundesrechtliche Standards für die Erfassung, Modellierung und den Austausch von Geodaten festgelegt werden. Das neue Gesetz hat zum Ziel, die Wertschöpfung aus Geodaten zu verbessern.
Weitere Informationen unter: e-geo.ch

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