Donnerstag, 15. Mai 2008

Regelungsausschuss stimmt Durchführungsbestimmungen zu Metadaten zu

der Regelungsausschuss hat am 14. Mai 2008 den Durchführungsbestimmungen zu Metadaten ohne Gegenstimmen und Enthaltungen zugestimmt. Die Einstimmigkeit zeigt, dass die gefundenen Kompromisse auf einem breiten Konsens beruhen.
Das Votum des Regelungsausschusses wird von der EU-Komm. nun dem EP zugeleitet. Das EP hat eine Rückäußerungsfrist von 4 Wochen. Anschließend wird das Dokument in die Amtssprachen der EU übersetzt; einige MS (so auch DE) haben in der Sitzung des Regelungsausschusses darauf hingewiesen, dass sie zu den Übersetzungen nochmals ggf. redaktionell Stellung nehmen werden. Im Anschluss werden die Durchführungs-bestimmungen dem "EU-Kabinett" (EU-Kommissare) zur Zustimmung vorgelegt; eine Ratsbefassung ist nicht erforderlich. Danach können die Durchführungsbestimmungen veröffentlicht werden und treten in Kraft. Die EU-Komm. rechnet damit, dass die Durchführungsbestimmungen zum Ende des Sommers veröffentlicht werden. Sie sind dann unmittelbar geltendes Recht auch in den MS und bedürfen dem Grunde nach keiner nationalen Umsetzung.
Für die Bundesrepublik Deutschland wird jedoch darüber diskutiert werden, ob es nicht zweckmäßig sein könnte, die Durchführungsbestimmungen unter Einbeziehung der einen oder anderen Regelung aus den Guidance-Dokumenten als Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen. Hierdurch könnte möglicherweise eine weitergehende nationale Harmonisierung im Sinne der angestrebten verwaltungsgrenzenübergreifenden Interoperabilität erzielt werden. Die Guidance-Dokumente sind per se nicht rechtsverbindlich.
Mit der Zustimmung des Regelungsausschusses zu den Durchführungsbestimmungen zu Metadaten vor dem 15. Mai 2008 konnte die in der RL festgelegte Frist von 1 Jahr nach Inkrafttreten der RL gewahrt werden.

Montag, 17. März 2008

Durchführungsbestimmungen für Monitoring und Reporting

Eine neue Version (V2.1) des Entwurfs der INSPIRE Durchführungsbestimmungen für Monitoring und Reporting ist seit dem 14.03.2008 verfügbar.
Der Zweck dieser Durchführungsbestimmungen liegt darin detaillierte Regeln für das Beobachtungs- und Berichtswesen über die Anwendung und Ausformung der Inspire Richtlinie in den Mitgliedstaaten festzulegen.

Montag, 25. Februar 2008

Temporal Metadata for Discovery

Eine wichtige Anwendung von INSPIRE wird ein Austauschformat für Metadaten in verschidenen verwandten Themen sein, die sich u.a. mit geographischer, geologischer, meteorologischer Information und Umweltinformation beschäftigen.
Es ist daher wichtig einen Überblick über diese Themen auch auf der Zeitachse zu gewinnen.
Das Institute for Environment and Sustainability der Europäischen Kommission hat daher zusammen mit der ARM Consult den Bericht "Temporal Metadata for Discorvery, a review of current practice" vorgelegt.
Das Dokument fasst die Ergebnisse einer Studie zusammen, die sich mit den relevanten Themenbereichen auseinandergesetzt hat und daraus Empfehlungen für das Drafting Team für die INSPIRE Durchführungsbestimmungen für Metadaten entwickelt. Ziel ist es sinnvolle Beziehungen zwischen den existierenden, themenspezifischen Metadaten und INSPIRE Metadaten herzustellen und einen Einblick in Angelegenheiten zu erhalten, die für die Erstellung von Diensten auf Grundlage der INSPIRE Infrastruktur relevant sein könnten.

Dienstag, 8. Januar 2008

Neue Versionen der Durchführungs-bestimmungen zur Überprüfung bereitgestellt

Das INSPIRE-Teams der Europäischen Kommission hat auf seiner Webseite zwei neue Dokumente zur Überarbeitung bereitgestellt:

1. den Review zum Entwurf der INSPIRE-Durchführungs-bestimmungen für Such- und Darstellungsdienste (D3.7, INSPIRE Draft Implementing Rules for Discovery and View Services, und

2. den Review zum ersten Entwurf der INSPIRE-Architektur für Netzdienste (D3.5,INSPIRE Network Services Architecture) als übergreifendes technisches Rahmenwerk für die Durchführungs-bestimmungen zu den verschiedenen Netzdiensten.

Das INSPIRE Team hat für diese Reviews nur offiziell registrierte "Spatial Data Interest Groups (SDIG)" und "Legally Mandated Organisations (LMO)" freigegeben. Das LG GDI-DE ist offiziell eine LMO. Entsprechend der vorausgegangenen Verfahren werden die Dokumente hiermit an Bund, Länder und Kommunale Spitzen-verbände weitergegeben. Alle Einrichtungen dieser Ebenen haben damit die Möglichkeit, das Dokument zu prüfen und Ihre Kommentare an die GKSt. GDI-DE weiterzugeben. Dort werden Sie zusammengefasst und als Stellungnahme an die Europäische Kommission bzw. das entsprechende "Drafting Team" weitergegeben.

Montag, 12. November 2007

Aktive Beteiligung an der Evaluierung der Geodateninfrastuktur Niedersachsen


Der Aufbau der Geodateninfrastruktur Niedersachsen (GDI-NI) erfolgt im Einklang mit der Umsetzung der INSPIRE Richtlinie. Eine Evaluierung seitens der Universität Osnabrück (Institut für Geoinformatik und Fern-erkundung) und der Fachhochschule Oldenburg / Ostfriesland / Wilhelmshaven (Institut für Angewandte Photogrammetrie und Fernerkundung)begleitet den Aufbau wissenschaftlich .
Mit Hilfe eines Fragebogens sollen nun die Verständlichkeit und die Benutzerfreundlichkeit des Niedersächsischen Geodatenportals untersucht werden. Diese Fragestellung ist am besten von den Benutzern selbst zu beantworten.
Deshalb bittet das Evaluierungsteam, sich aktiv an der Evaluierung der GDI-NI beteiligen, um zur Verbesserung des Geodatenportals beizutragen.

Der Fragebogen liegt auf den Seiten des Geoportals zum Download bereit. Er kann
bequem am Bildschirm ausgefüllt und per Knopfdruck als E-Mail an das Evaluierungs- team zurück gesendet werden.

Weitere Informationen finden sich hier.

Übersicht der INSPIRE Architektur

Das Dokument "INSPIRE Technical Architecture Overview" ist nun öffentlich verfügbar und kann von der INSPIRE-Website geladen werden. Das Dokument liefert Hintergrund-Information und soll die Diskussion im Drafting Team "Network Services" und mit anderen Drafting Teams unterstützen. Auch soll es den SDICs und LMOs helfen, den Zusammenhang der verschiedenen Dokumente zu verstehen, die von den Drafting Heams herausgegeben werden.

Erläuterung der GKSt. GDI-DE zum öffentlichen Kommentierungsverfahren


Der Entwurf der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zu Metadaten (INSPIRE Draft Implementing Rules for Metadata, Version 3) steht für die öffentliche Kommentierung bereit. Die Geschäftsstelle und Koordinierungsstelle der GDI-DE hat dazu folgende Erläuterungen bereitgestellt:

1. Zu kommentierendes Dokument
Das Dokument „INSPIRE Draft Implementing Rules for Metadata (version 3)“ kann von der INSPIRE Website geladen werden. Dort finden sich auch weiterführende Erläuterungen und Dokumente.
2. Verfahren
Es handelt sich um ein „Public Review“ der Europäischen Kommission. Das unter 1. genannte Dokument steht unter http://www.ec-gis.org/inspire/public_consultations/metadata/index.cfm für jedermann zur Kommentierung zur Verfügung. Kommentare sind in eine Excel-Tabelle einzutragen und direkt an die Europäische Kommission zu senden. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GDI-DE gibt lediglich den Aufruf des INSPIRE-Teams weiter, leitet aber keine Kommentare Dritter an das INSPIRE-Team weiter.
3. Ergänzendes Dokument
Ein weiteres Dokument mit Hinweisen zur Implementierung von ISO19115 und ISO 19119 kann ebenfalls von der INSPIRE-Website geladen werden. Dieses Dokument ist nicht Gegenstand der Kommentierung. Es liefert aber für das Verständnis des Hauptdokuments hilfreiche Informationen.
4. Inhaltsangabe des zu kommentierenden Dokuments
Nach Durchlaufen des Komitologieprozesses wird dieses Dokument als Teil von INSPIRE Gesetzesrang erhalten. Gemäß INSPIRE muss jede nationale GDI verschiedene Datensätze aus 34 Themenbereichen über Geodienste zur Verfügung stellen. Jeder Datensatz und jeder Geodienst für INSPIRE ist explizit mit Metadaten zu beschreiben. Dieses Dokument enthält die verpflichtenden und optionalen Metadatenelemente, die zu jedem Datensatz bzw. zu jedem Geodienst bereitzustellen sind.
5. Erkenntnisse der GKSt. GDI-DE nach erster Durchsicht
Die bisherige Version wurde stark gekürzt. Das Dokument enthält keine Forderung nach einer bestimmten Form der Metadaten, sondern benennt nur Datenelemente. Der AK Metadaten der GDI-DE wird sich im Detail mit dem Dokument befassen.
6. Was wird vom Empfänger erwartet?
Vorkenntnisse in der Definition von Metadaten für Geodaten und Geodienste sind Voraussetzung für eine fundierte Kommentierung. Die Kommentare sind in englischer Sprache abzugeben.
7. Weiterleitung an weitere Empfänger
Bitte leiten Sie diese Information an weitere Empfänger weiter, falls für diese das öffentliche Review von Belang ist.
8. Abgabetermin
Die Kommentare sind bis zum 21.12.2007 an INSPIRE abzugeben.
9. Zielgruppen und erwartete Aktionen
Metadatenspezialisten: Kommentare und Information der zuständigen Stellen;
Führungskräfte: Kenntnisnahme und Unterstützung der Arbeitsebene;
Geodatenspezialisten: Kenntnisnahme und Meinungsaustausch;
IT-Spezialisten: Kenntnisnahme.
10. Betroffene Themenfelder (gekennzeichnet mit 􀀻)
Metadaten 􀀻
Datenspezifikationen
Geodienste
Data Sharing
Monitoring & Reporting
11. Sonstige Hinweise
Keine.