Durchführungsbestimmungen für Monitoring und Reporting
Eine neue Version (V2.1) des Entwurfs der INSPIRE Durchführungsbestimmungen für Monitoring und Reporting ist seit dem 14.03.2008 verfügbar.
Der Zweck dieser Durchführungsbestimmungen liegt darin detaillierte Regeln für das Beobachtungs- und Berichtswesen über die Anwendung und Ausformung der Inspire Richtlinie in den Mitgliedstaaten festzulegen.
Der Zweck dieser Durchführungsbestimmungen liegt darin detaillierte Regeln für das Beobachtungs- und Berichtswesen über die Anwendung und Ausformung der Inspire Richtlinie in den Mitgliedstaaten festzulegen.

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