Was ist PSI?
Öffentliche Stellen erfassen und besitzen große Mengen an Informationen, die von finanziellen und geografischen Daten bis zu touristischen Informationen reichen. Sie könnten als Ausgangsmaterial für neue Informationsprodukte und -dienste dienen, deren wirtschaftlicher Wert in der Europäischen Union auf 68 Milliarden Euro geschätzt wird (vgl MEPSIR study (2006)) und damit mit Branchen wie z.B. juristischen Dienstleistungen und dem Druckereiwesen vergleichbar wäre. Das Potenzial von Informationen des öffentlichen Sektors wird derzeit aufgrund rechtlicher und praktischer Hindernisse nicht ausgenutzt.
Ziel der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Abl Nr. L 345 vom 31.12.2003 S. 0090 – 0096, auch kurz „PSI-Richtlinie“ - nach dem englischen Titel „Re-use of Public Sector Information - genannt", ist ein Abbau der Barrieren, denen sich die europäischen Anbieter von Inhalten bei der Entwicklung einer neuen Generation von Informationsprodukten und -diensten anhand von Informationen des öffentlichen Sektors gegenüber sehen. Damit sollen Wettbewerbsnachteile, die Unternehmen aus der EU gegenüber ihren amerikanischen Konkurrenten haben, die sich auf ein hoch entwickeltes, gut funktionierendes System öffentlicher Informationen stützen können, ausgeglichen werden. Die digitale, wissensgestützte Wirtschaft ist eine wesentliche Triebkraft für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und verbessert gleichzeitig die Lebensqualität europäischer Bürger. Die Richtlinie hat sich damit die zentrale Aussage des Aktionsplanes eEurope 2002 (Aktionsplan eEurope 2002 „Eine Informationsgesellschaft für alle“, KOM (2000) 330) zum Ziel gemacht. Die vorliegende Richtlinie ist Teil dieses Aktionsplanes und soll zur Erreichung seiner Ziele beitragen, insbesondere in den Bereichen elektronische Behördendienste und digitale Inhalte.
Unterschiedliche Regeln und Praktiken in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Gebühren, Antwortzeiten, Ausschließlichkeitsvereinbarungen und die generelle Verfügbarkeit von Informationen zur Weiterverwendung machen es den Unternehmen zunehmend schwer, europaweit Produkte zu entwickeln (vgl Europäische Kommission vom 24.20.2001, IP/01/1481). Um den Rechtsrahmen für die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors auf einem Mindestniveau anzugleichen, werden in der Richtlinie vor allem Grundsatzfragen wie lauterer Handel, Gebühren und Antwortzeiten geregelt. Die Umsetzung der Richtlinie hat bis 1. Juli 2005 zu erfolgen und wird vor 1. Juli 2008 von der Kommission überprüft.
Die Kombination von PSI und neuer Informations- und Kommunikationstechnologie schafft vielfältige Möglichkeiten für die weiterführende Nutzung dieser Information.
Eine frühere Studie der Kommission aus dem Jahr 2000 durch PIRA International Ltd. beziffert den ökonomischen Wert von PSI in Europa auf 68 Milliarden EUR. Die Studie kann alsExecutive summary (PDF file) oder Final report (PDF file)heruntergeladen werden.
Die Europäische Kommission betreibt ein Web Portal on Public Sector Information (Access and Re-use) mit Themen wie: PSI Directive, Implementation, PSI Group, Practices in Member States, PSI Projects.
Das Portal ist ein funktionierendes Beispiel eines ClearingHouse, das auch zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EC) eingesetzt werden könnte.
Ziel der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Abl Nr. L 345 vom 31.12.2003 S. 0090 – 0096, auch kurz „PSI-Richtlinie“ - nach dem englischen Titel „Re-use of Public Sector Information - genannt", ist ein Abbau der Barrieren, denen sich die europäischen Anbieter von Inhalten bei der Entwicklung einer neuen Generation von Informationsprodukten und -diensten anhand von Informationen des öffentlichen Sektors gegenüber sehen. Damit sollen Wettbewerbsnachteile, die Unternehmen aus der EU gegenüber ihren amerikanischen Konkurrenten haben, die sich auf ein hoch entwickeltes, gut funktionierendes System öffentlicher Informationen stützen können, ausgeglichen werden. Die digitale, wissensgestützte Wirtschaft ist eine wesentliche Triebkraft für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und verbessert gleichzeitig die Lebensqualität europäischer Bürger. Die Richtlinie hat sich damit die zentrale Aussage des Aktionsplanes eEurope 2002 (Aktionsplan eEurope 2002 „Eine Informationsgesellschaft für alle“, KOM (2000) 330) zum Ziel gemacht. Die vorliegende Richtlinie ist Teil dieses Aktionsplanes und soll zur Erreichung seiner Ziele beitragen, insbesondere in den Bereichen elektronische Behördendienste und digitale Inhalte.
Unterschiedliche Regeln und Praktiken in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Gebühren, Antwortzeiten, Ausschließlichkeitsvereinbarungen und die generelle Verfügbarkeit von Informationen zur Weiterverwendung machen es den Unternehmen zunehmend schwer, europaweit Produkte zu entwickeln (vgl Europäische Kommission vom 24.20.2001, IP/01/1481). Um den Rechtsrahmen für die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors auf einem Mindestniveau anzugleichen, werden in der Richtlinie vor allem Grundsatzfragen wie lauterer Handel, Gebühren und Antwortzeiten geregelt. Die Umsetzung der Richtlinie hat bis 1. Juli 2005 zu erfolgen und wird vor 1. Juli 2008 von der Kommission überprüft.
Die Kombination von PSI und neuer Informations- und Kommunikationstechnologie schafft vielfältige Möglichkeiten für die weiterführende Nutzung dieser Information.
Eine frühere Studie der Kommission aus dem Jahr 2000 durch PIRA International Ltd. beziffert den ökonomischen Wert von PSI in Europa auf 68 Milliarden EUR. Die Studie kann alsExecutive summary (PDF file) oder Final report (PDF file)heruntergeladen werden.
Die Europäische Kommission betreibt ein Web Portal on Public Sector Information (Access and Re-use) mit Themen wie: PSI Directive, Implementation, PSI Group, Practices in Member States, PSI Projects.
Das Portal ist ein funktionierendes Beispiel eines ClearingHouse, das auch zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EC) eingesetzt werden könnte.

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