Studie "Datenschutz und Geoinformationen" veröffentlicht
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD) ein Gutachten zum Thema "Datenschutz und Geoinformationen" erarbeitet und am 14. Juni 2007 im Rahmen der Sitzung der "Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission)" in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert.
Eines der Themen mit denen sich die GIW-Kommission derzeit beschäftigt ist die Klärung der Verwendbarkeit von Geoinformationen bezogen auf die unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen.
Ziel der Untersuchung war es, die rechtlichen Voraussetzungen zu klären, unter denen Geodaten der Privatwirtschaft von behördlicher Seite zur Verfügung gestellt werden können. Punktgenaue Informationen über Bodenschätze, Bodenbeschaffenheit, Verkehrsinfrastuktur, klimatische Bedingungen, Überschwemmungs-, Erdrutsch- oder Erdbebenrisiken bis hin zu Umweltbelastung und Nutzungen des Luftraums haben einen hohen praktischen Wert für viele Branchen der Wirtschaft. Einer Preisgabe dieser Daten durch öffentliche Stellen können aber persönlichkeitsrechtlich wie auch ökonomisch begründete Datenschutzbelange der Eigentümer entgegenstehen. Dies gilt erst recht, wenn ortsbezogene Daten zu dort wohnenden Personen bereit gestellt werden, etwa sozio-demografische Angaben über Einkommen, Familienverhältnisse, Kreditwürdigkeit oder Wahlverhalten. Interessiert sind an diesen Daten so unterschiedliche Bereiche wie Versicherungen, Verkehrswirtschaft, Energie- und Rohstoffindustrie, aber nicht zuletzt auch die Werbebranche.
Das ULD kommt zu dem Ergebnis, dass über spezifische Gesetze, über das Umweltinformationsrecht und die Informationsfreiheitsgesetze schon heute ein weit gehender Zugang zu Informationen geschaffen werden kann. Gleichwohl bedarf es wegen der Vielzahl der spezifischen Regelungen und des Flickenteppichs von Normen auf Bundes- und auf Landesebene einer weitergehenden Klärung der rechtlichen Grundlagen.
Eines der Themen mit denen sich die GIW-Kommission derzeit beschäftigt ist die Klärung der Verwendbarkeit von Geoinformationen bezogen auf die unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen.
Ziel der Untersuchung war es, die rechtlichen Voraussetzungen zu klären, unter denen Geodaten der Privatwirtschaft von behördlicher Seite zur Verfügung gestellt werden können. Punktgenaue Informationen über Bodenschätze, Bodenbeschaffenheit, Verkehrsinfrastuktur, klimatische Bedingungen, Überschwemmungs-, Erdrutsch- oder Erdbebenrisiken bis hin zu Umweltbelastung und Nutzungen des Luftraums haben einen hohen praktischen Wert für viele Branchen der Wirtschaft. Einer Preisgabe dieser Daten durch öffentliche Stellen können aber persönlichkeitsrechtlich wie auch ökonomisch begründete Datenschutzbelange der Eigentümer entgegenstehen. Dies gilt erst recht, wenn ortsbezogene Daten zu dort wohnenden Personen bereit gestellt werden, etwa sozio-demografische Angaben über Einkommen, Familienverhältnisse, Kreditwürdigkeit oder Wahlverhalten. Interessiert sind an diesen Daten so unterschiedliche Bereiche wie Versicherungen, Verkehrswirtschaft, Energie- und Rohstoffindustrie, aber nicht zuletzt auch die Werbebranche.
Das ULD kommt zu dem Ergebnis, dass über spezifische Gesetze, über das Umweltinformationsrecht und die Informationsfreiheitsgesetze schon heute ein weit gehender Zugang zu Informationen geschaffen werden kann. Gleichwohl bedarf es wegen der Vielzahl der spezifischen Regelungen und des Flickenteppichs von Normen auf Bundes- und auf Landesebene einer weitergehenden Klärung der rechtlichen Grundlagen.

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